Die Gefahrgutklassen

Was sind gefährliche Güter? Als „Gefahrgut“ bezeichnet man alle Stoffe und Gegenstände, von welchen beim Transport Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wichtige Gemeingüter oder Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können. Weiterhin sind durch Rechtsvorschriften bestimmte Gegenstände oder Stoffe als gefährliche Güter eingestuft. Im Transport/Frachtrecht spricht man außerdem von „Gefährlichen Gütern“, wenn es aufgrund der Transportsituation als gefährlich eingestuft werden kann bzw. muss. Eigenschaften solcher Stoffe können sein: reizend, giftig, ätzend, entzündlich, krebserregend oder es besteht Explosionsgefahr. Es gibt also eine Vielzahl unterschiedlicher Gründe, warum ein Gut als gefährlich eingestuft wird. Um Ordnung in das Ganze zu bringen, erfolgt die Einteilung der UN in neun Klassen und 13 Unterklassen: Professionelle Logistiker kennen die Einteilungen und wissen welche Pflichten sie haben. Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff z.B. Silvesterknaller und Feuerwerkskörper                  aller Art aber auch Anzünder und Schwarzpulver Klasse 2 Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase z.B. Sprühdosen,  Druckluftflaschen,                  Ethan, Feuerzeuge mit entzündbaren Gas oder Nachfüllpatronen für Feuerzeuge Klasse 3 Entzündbare Flüssigkeiten z.B. Alkohol, Benzin, Parfüm, Kerosin Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die in Berührung mit Wasser                  entzündbare Gase entwickeln, z.B. Schwefel, nasse Baumwolle, Heu und Stroh, sowie Natrium Klasse 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide z.B. Düngemittel, Silbernitrat                  oder Kaliumnitrat Klasse 6 Giftige (toxische) und ansteckungsgefährliche Stoffe z.B. Pestizide, Alkaloide, Arsen oder                  Tränengas-Kerzen Klasse 7 Radioaktive Stoffe Klasse 8 Ätzende Stoffe z.B. Reinigungsmittel, Ameisensäure, Salzsäure, Bromwasserstoffsäure oder                  Rauchbomben Klasse 9 Verschiedene Stoffe und Gegenstände, die nicht eindeutig einer der aufgeführten Klassen                  zugeordnet werden können, z.B. Airbags, Asbest oder Verbrennungsmotoren (auch wenn in                  Geräten oder Fahrzeugen eingebaut)
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