Chemikalienschutzhandschuhe müssen die Anforderungen der europäischen Norm EN ISO 374-
1 erfüllen.
Der Teil 1 (Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken) beinhaltet wesentliche Neuerungen:Erweiterung der Prüfchemikalien von 12 auf 18 (siehe unten)Wegfall des Becherglases für „wasserfeste Schutzhandschuhe mit geringem Schutz gegen chemische Gefahren“Typisierung der Handschuhe in Typ A, B oder CÄnderung der Kennzeichnung auf dem Produkt: Piktogramm Erlenmeyerkolben mit abweichender Anzahl an Buchstaben für Prüfchemikalien je nach Typ
Permeationsbeständigkeit von Typ A: bei mind. 6 Prüfchemikalien mind. jeweils 30 Minuten.
Permeationsbeständigkeit von Typ B: bei mind. 3 Prüfchemikalien mind. jeweils 30 Minuten.
Permeationsbeständigkeit von Typ C: bei mind. 1 Prüfchemikalie mind. jeweils 10 Minuten.
Erweiterung der Prüfchemikalien: Der Prüfkatalog laut neuer Norm wurde erweitert.
Neue Kennzeichnung der Chemikalienschutzhandschuhe: